In der letzten Zeit verbreiten Mitarbeiter der Senatskulturverwaltung Berlin, dass unsere Erklärung nicht der Wahrheit entspreche, dass das Werk von Fritz Kühn 1983 zum Nationalen Kulturerbe anerkannt wurde.
Deshalb veröffentlichen wir an dieser Stelle das uns vorliegende Dokument vom 03. Januar 1991.