Einem einzigartigen Deutschen Kulturerbe droht ab dem 23.12.2013 Vernichtung durch Zwangsräumung!

Bedroht ist der Nachlass des Berliner Bildhauers, Kunstschmiedes und Fotografen Fritz Kühn (1910-1967). Der opulente Nachlass wurde nach dem Tode des Künstlers zum NATIONALEN KULTURERBE erklärt, durch den Erben zusammengehalten und wird durch den 2004 gegründeten Verein Fritz-Kühn-Gesellschaft e.V. verwaltet.

Originale der Metallgestaltung stehen auf einer seit 1880 unbebauten ehemaligen Koppel eines Vierseithofes im Ortsteil Bohnsdorf, Bezirk Treptow-Köpenick. Die grundbuchlich als Erholungsfläche eingetragene Immobilie grenzt unmittelbar an die von Fritz Kühn 1937 gegründete  Atelier-Werkstatt. Eigentümerin ist eine Berliner Baugenossenschaft. Sie erwarb den Vierseithof mit Gartenland und Feldern nach dem Konkurs des Gutsherren Richter im Jahre 1911. Die vormalige Koppel ist in mehr als 100 Jahren von der Natur erobert worden, bestimmt von Wildwuchs und überaus geeignet für das geplante Kulturprojekt Museum Fritz Kühn mit Skulpturenpark.

Für Erhalt, Bewahrung und Aufarbeitung des zum Nationalen Kulturerbe erklärten Nachlass von Fritz Kühn trägt im geeinten Deutschland durch Artikel 35 Einigungsvertrag das Land Berlin die Verantwortung. Der Kultursenatsverwaltung und Kultursenator Klaus Wowereit ist diese Verantwortung bekannt. Man verweist seit Jahren auf knappe Kassen und dadurch fehlende Kultur-Euros.

Dabei ist Steuergeld massenhaft vorhanden! Seit Jahren und weiterhin werden montalich 40 Mio-EUR eingesetzt, um ein Flughafenprojekt am Leben zu halten. Davon finanziert das Land Berlin 37 %; somit täglich rund 490.000 EUR.

Weniger als zwei Tagessätze  wären erforderlich, um die ehemalige Koppel zu kaufen und damit endlich dem Projekt: Museum Fritz Kühn eine Basis zu geben.

Die Eigentürmergesellschaft verlangt für die aus drei Flurstücken bestehende Fläche 790.000 EUR. Das ist ein hoher Preis für eine ehemalige Koppel.

Die Kaufoption endet am 23. Dezember und am 23.12.2013 will die Eigentümerin die Zwangsräumung durchsetzen. Ein Schicksalstag für die Erbenfamilie.
Am 23.12.1943 – vor 70 Jahren – wurde die nur sechs Jahre zuvor gegründete Atelierwerkstatt Fritz Kühn durch Kriegseinwirkung total zerstört.

Die Zwangsräumung muss ausgesetzt werden! Erben und Verein können die Hälfte der geforderten Summe aufbringen – wo findet sich ein großzügiger Retter dieses für Berlin einzigartigen Kulturprojektes?